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Tue, Feb 20, 2018 2:53 PM
Die Online-Auktionsplattform für den Kauf oder Verkauf Ihrer Lebensmittel- und Getränkemaschinen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen




Artikel 1. Definitionen
Lieferung: die tatsächliche Lieferung des Loses an den Käufer oder dessen Vertreter;
Gebot: Jeder von (einem) Benutzer in der Auktion (für ein Los) gebotener Betrag;
Benutzer: Derjenige, welcher sich auf der Webseite registriert hat;
Benutzervertrag: Vertrag zwischen Industrial Auctions und dem Benutzer;
Los: ein Gegenstand der, oder mehrere Gegenstände die zusammen (unter eine Nummer) versteigert werden;
Kaufpreis: der Betrag von dem Höchsten –zugewiesenen- Gebot erhöht mit dem Aufgeld und evtl.anfallender MwSt.;
Kaufvertrag: Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer;
Käufer: Bieter, der für das Los die Zuweisung erhält;
Registrierung: Anmeldung des Benutzers, durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars auf der Webseite;
Spezifische Online-Auktionsbedingungen: die neben, zusätzlich zu oder ungeachtet der Allgemeinen Bedingungen gültigen Konditionen, welche auf der Webseite für die spezifische Auktion, erwähnt sind;
Zuweisung: Bestätigung von Industrial Auctions, dass ein Los oder eine Kombination von Losen gegen Zahlung des Kaufpreises an den Höchstbietenden zugeteilt ist. Der Verkäufer autorisiert Industrial Auctions hierdurch unwiderruflich, im Namen des Verkäufers Gegenstände an Käufer zuzuteilen oder zu verkaufen;
Auktion: Die von Industrial Auctions organisierte Versteigerung von Mobilien über das Internet.; Verkäufer: Derjenige/diejenigen, in dessen/deren Auftrag ein Los versteigert wird;
Webseite: Die Webseite www.industrial-auctions.com, die von Industrial Auctions mit Sitz in Eindhoven betrieben wird;

Artikel 2. Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für das Verhältnis zwischen Verkäufer und Industrial Auctions, wie das Verhältnis zwischen Benutzer/Käufer und anderen Dritten einerseits und Industrial Auctions andererseits. Diese bedingungen gelten also bei dem organisieren von Auktionen durch Industrial Auctions und die Teilnahme an Auktionen durch Käufer und/oder Verkäufer.
2.2 Die Anwendbarkeit anderer Allgemeiner Bedingungen als den vorliegenden, und ggf.den Spezifische Online-Auktionsbedingungen ist ausgeschlossen.

Artikel 3. Registrierung auf der Webseite und deren Gebrauch
3.1 Durch Registrierung auf der Webseite ist ein Benutzer u.a. in der Lage den Verlauf der Auktionen auf der Webseite zu verfolgen. Der Benutzervertrag ist nicht übertragbar. Bei der Registrierung übergibt der Benutzer seine persönlichen Daten an Industrial Auctions und wählt selbst ein Passwort für den Zugang zur Webseite. Das Benutzerkonto und das damit verbundenen Passwort sind streng persönlich und dürfen vom Benutzer nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn der Benutzer befürchtet, dass ein Dritter sein Passwort kennt, muss er Industrial Auctions unverzüglich darüber informieren. Der Zugang zur Website wird umgehend blockiert, um einen Missbrauch im Namen des Benutzers zu verhindern.
3.2 Industrial Auctions bestätigt die Registrierung durch eine E-mail an die vom Benutzer angegebene E-mail-Adresse, woraufhin der Benutzer sich mit Hilfe seines ausgewählten Passwortes, Zugang zu einer Auktion verschaffen kann. Der Benutzer verpflichtet sich, nach dem Zugang zur Webseite, ordnungsgemäß zu verhalten und die Webseite oder anderen Benutzern keinen Schaden zuzufügen. Der Benutzer ist verantwortlich für alle Aktionen welche er auf der Webseite durchführt.
3.3 Der Benutzer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten und verbürgt sich dafür. Wenn sich die personenbezogenen Daten zu irgendeinem Zeitpunkt ändern, ist der Benutzer verpflichtet, Industrial Auctions umgehend über diese Änderung(en) zu informieren. Wenn Gebote eingegangen sind, die über das Konto abgegeben wurden, gelten diese Gebote als Gebote, die von oder im Namen des Benutzers selbst abgegeben wurden. Dies gilt auch bei Missbrauch des Passworts und/oder des Kontos. Somit ist der Benutzer an abgegebene Gebote gebunden und haftet persönlich für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Abgabe der entsprechenden Gebote.
3.4 Industrial Auctions behält sich das Recht vor, Registrierungen zu verweigern und/oder einseitig zu beenden, ohne Angabe von Gründen.
3.5 Industrial Auctions nimmt die von Ihr empfangenen Persönlichen Daten in Ihrer Administration auf. Durch die Registrierung auf der Webseite gibt der Benutzer seine Zustimmung für den Gebrauch, die Speicherung und die Verarbeitung der registrierten persönlichen Daten.
3.6 Dem Benutzer ist es untersagt, die Website oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Industrial Auctions zu reproduzieren oder zur Verfügung zu stellen (durch Deep-Linking oder auf andere Weise). Das geistige Eigentum liegt und verbleibt bei Industrial Auctions.
3.7 Durch die (einmalige) Registrierung, akzeptiert der Benutzer diese Allgemeinen Bedingungen, wenn er sich auf der Webseite anmeldet und Gebote oder auch keine Gebote macht.
3.8 Gesetze und Vorschriften können Industrial Auctions (zusätzliche) Verpflichtungen auferlegen, wie etwa das niederländische Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wwft auf Niederländisch), aber Industrial Auctions kann auch weitere Informationen erfordern. Wenn nach Meinung von Industrial Auctions irgendeine Form der (Kunden-)Recherche oder Information wünschenswert ist, ist der Nutzer verpflichtet, auf erste Anfrage alle angeforderten Informationen bereitzustellen. Der Nutzer ist verpflichtet, unverzüglich alle Informationen bereitzustellen, die Industrial Auctions (zumutbar) anfordert, einschließlich der zugrunde liegenden Verifizierungsdaten oder Dokumente. Dazu können zum Beispiel (aber nicht ausschließlich) gehören: Informationen über die Identität des Kunden und, um diese weiter zu bestimmen oder zu überprüfen, die Identität des letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümers zu überprüfen und aufzuzeichnen, um Informationen über Dritte (mit denen der Kunde Beziehungen unterhält oder bei denen der Verdacht besteht, dass Beziehungen bestehen), das Ziel und die Art des Auftrags oder der Transaktion zu sammeln, oder die Möglichkeit zum kontinuierlichen Ausüben der Kontrolle der Geschäftsbeziehung oder der natürlichen Person, die den Mandanten vertritt oder dazu befugt ist, und ob der Mandant für sich selbst oder für jemand anderen handelt. Beispielsweise zur Überprüfung der Identität des Benutzers. Wenn der Benutzer eine juristische Person ist (z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine offene Handelsgesellschaft), kann Industrial Auctions verlangen, den tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer (Ultimate Beneficial Owner, UBO) zu ermitteln und die Bereitstellung von Daten zu diesem Zweck anfordern. Wenn die angeforderten Daten und Authentifizierungsdaten oder Dokumente nicht innerhalb von 5 Tagen nach der ersten Anfrage bereitgestellt werden, kann Industrial Auctions den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und kann Industrial Auctions bis zur Übermittlung der Daten Dienstleistungen aussetzen oder Dienstleistungen verweigern. Industrial Auctions ist nicht verpflichtet oder haftbar, Schadensersatz zu leisten.

Artikel 4. Die Auktion
4.1 Industrial Auctions behält sich das Recht vor, eine Auktion aus wichtigem Grund zu annullieren, vorzeitig zu beenden oder zu verlängern. Im Falle einer technischen Störung der Webseite, wenn diese nicht vollständig und/oder nicht für alle Benutzer zugänglich ist, ist Industrial Auctions berechtigt, die Auktion zu verlängern.
4.2 Die Wirksamkeit des Internets und die Funtion der Webseite hängt von vielen Faktoren ab. Industrial Auctions hat auf viele Faktoren keinen Zugriff und kan für solche Faktoren auch keine Haftung übernehmen. Der Benutzer und der Verkäufer erklären sich vertraut mit den besonderen Umständen einer Internet Auktion und mit den technischen Unvollkommenheiten die dabei entstehen können. Es ist daher notwendig das Industrial Auctions seine Haftung begrenzt. Möglicherweise gibt es Downtime, Störungen, Verzögerung oder Wartungen in der Verbindung, Updates, Viren, beschränkter Zugang usw. usw.. Industrial Auctions kann keine Haftung übernehmen für Schäden die dadurch entstehen.
4.3 Industrial Auctions schließt hiermit sowohl gegenüber dem Benutzer, als auch dem Verkäufer, jede Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden aus, die in irgeneiner Weise entstehen, darunter - aber nicht ausschließlich - Schäden infolge der Nutzung der Webseite, es sei denn durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Industrial Auctions.
4.4 Im Speziellen übernimmt Industrial Auctions keinesfalls eine Haftung für welchen Schaden auch immer, der in irgendeiner Weise entsteht oder sich ergibt aus:
- Handlungen des Benutzers, die angeblich durch Informationen auf der Webseite angeregt wurden;
- Der Tatsache, dass die Webseite nicht (vollständig) benutzt werden kann und/oder dass eine andere Störung der Webseite oder des zugrundeliegenden Systems vorliegt;
- Der Tatsache, dass die Lose nicht den auf der Webseite angegebenen Spezifikationen genügen;
- Der Tatsache, dass die Informationen auf der Webseite falsch, unvollständig oder nicht aktuell sind;
- Fehlern in der Software der Webseite und/oder dem zugrundeliegenden System;
- Der unrechtmäßigen Benutzung von Systemen, die Webseite von Industrial Auctions inbegriffen, durch einen Dritten;
- Verfahren des Verkäufers, nachdem der Benutzer mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag geschlossen hat;
4.5 Industrial Auctions veranstaltet Online-Auktionen im Auftrag von Verkäufern. Sie verkauft keine eigenen Waren. Industrial Auctions behält sich das Recht vor eine Auktion abzubrechen, früher als auf der Website angegeben, oder eine zu verlängern.

Artikel 5. Schutz
5.1 Industrial Auctions ist bestrebt, seine Systeme vor Datenverlust und/oder jede Form der widerrechtlichen Verwendung zu sichern und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, unter Berücksichtigung des Standes der Technik.
5.2 Industrial Auctions haftet nicht für Datenverlust, Beschädigung von Dateien, rechtswidrigem Zugang zu Computern oder Dateien, über die Webseite verbreitete Viren oder andere rechtswidrige Programme oder Dateien, oder andere Folgen durch die Nutzung der Webseite.
5.3 Die Webseite kann Links zu anderen Webseiten enthalten. Industrial Auctions hat keine Kontrolle über solche Webseiten und ist nicht für den Inhalt dieser Webseiten verantwortlich.

Artikel 6. Beschreibung Lose
6.1 Industrial Auctions und die Person, in deren Auftrag das Los versteigert wird, werden sich bemühen, die größtmögliche Genauigkeit und Klarheit der Beschreibung eines Loses auf der Webseite, Auktionskatalogen, anderen Auktions Prospekten, Anzeigen und dergleichen, zu erreichen, ohne jegliche Haftung für Schäden, die aus falscher oder unvollständiger Beschreibungen oder andere Schäden zu akzeptieren.
6.2 Rohre, Kabel und/oder andere Verbindungen für Energie, Steuerung oder Produktion, die sich an/in einem Los befinden, werden, sofern nicht ausdrücklich in den Spezifischen Online- Auktionsbedingungen angegeben, nur verkauft bis zum ersten Ventil, Beschlag oder bis zur angebrachten Markierung. Benötigte Anschlüsse gehören nie zu dem Los, sofern nicht ausdrücklich in den Spezifische Online-Auktionsbedingungen angegeben.

Artikel 7. Anpassungen; Inkrafttreten
7.1 Wenn und falls eine Bestimmung dieser Allgemeine Bedingungen nichtig ist oder aufgehoben wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt in Kraft. Industrial Auctions wird in dem Fall eine neue Bestimmung als Ersatz für die nichtige/aufgehobene Bestimmung festlegen, wobei möglichst der Tenor der nichtigen/aufgehobenen Bestimmung berücksichtigt wird.
7.2 Industrial Auctions kann erklären, dass neben diesen Allgemeine Bedingungen, Spezifische Online-Auktionsbedingungen anwendbar sind. Diese sind vom Benutzer hiermit bestätigt. Bei Widersprüchen untereinander sind die Bestimmungen in den Spezifischen Online- Auktionsbedingungen maßgeblich gegenüber den Bestimmungen in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
7.3 Von diesen Allgemeine Bedingungen kann nur abgewichen werden, sofern dies von dem befugten Vertreter von Industrial Auctions schriftlich festgelegt wird.
7.4 Industrial Auctions behält sich das Recht vor, diese Allgemeine Bedingungen zu ändern. Änderungen treten 24 Stunden, nachdem sie dem Benutzer per E-mail mitgeteilt wurden oder indem sie (digital) akzeptiert sind, in Kraft.

Artikel 8. Organisation der Auktion durch Industrial Auctions
8.1 Die Organisation, Vorbereitung und Ausführung der Auktion liegen in Händen von Industrial Auctions.
8.2 Industrial Auctions ist befugt vor, während oder nach der Auktion ohne Angabe von Gründen:
- Ein Gebot nicht als solches zu erkennen;
- Benutzer von einer Auktion auszuschließen;
- Verschiedene Gegenstände zu Lose zusammenzufügen, Lose aufzuteilen und/oder aus der Auktion zu nehmen;
- Irrtümer von Industrial Auctions bei Gebote und/oder Zuschlägen zu beheben, ohne das ein Benutzer von diesen Irrtümer Gebrauch machen kann und/oder davon Rechte entziehen kan;
- Lose zuzuteilen oder nicht;
- Andere, nach dem Urteil von Industrial Auctions, erforderliche Maßnahmen zu treffen oder Änderungen durch zu führen;
8.3 Industrial Auctions ist befugt, vor der Teilnahme an Auktionen und/oder für bestimmte Lose von einem Benutzer vorab die Stellung einer banküblichen Sicherheit zu verlangen.
8.4 Das Urteil von Industrial Auctions hinsichtlich dessen, was vor, während oder nach der Auktion stattgefunden hat, ist verbindlich.

Artikel 9. Gebote; Kaufvertrag
9.1 Der Benutzer kann auf der Webseite Gebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Gebote sind nur frei von Bedingungen und Vorbehalten möglich. Gebote sind bindend, ein Widerruf ist nicht möglich. Industrial Auctions und/oder Verkäufer ist/sind berechtigt um ohne Angabe von Gründen Gebote nicht zu akzeptieren. Gebote sind exklusiv Aufgeld und MwSt.. Industrial Auctions is berechtigt im Namen von Dritten, Gebote ab zu geben.
9.2 Kombinationen, also die Versteigerung von mehreren Lose zusammen, werden im System angezeigt. Bei Kombinationen erfolgt die Versteigerung in zwei Schritten: Zuerst werden die einzelnen Lose zur Versteigerung gestellt. Die Zuweisung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Los nicht als Teil einer Kombination zugewiesen wird. Nach Zuweisung für die einzelnen Lose, kann auf die Kombination geboten werden. Sofern auf die Kombination keine Gebote abgegeben werden, verbleibt es beim Verkauf der einzelnen Lose. Sofern auf die Kombination Gebote abgegeben werden, gilt Folgendes: Für die Kombination wird die Zuweisung erteilt, wenn das höchste Gebot, für das eine Zuweisung zur Kombination erteilt werden kann, höher ist als die Summe der Gebote zu den einzelnen Lose. Die zuweisung für die einzelnen Lose ist dann mangels Bedingungseintritt nicht erfolgt.
9.3 Gebote können als Festgebote oder Maximalgebote abgegeben werden. Beim Festgebot (static), bietet der Benutzer einen festen Betrag pro Los, der im System angezeigt wird. Beim Maximalgebot (proxy) gibt der Benutzer an, welchen Preis er höchstens bereit ist, für ein Los zu bezahlen. Das Maximalgebot wird nicht im System angezeigt. Wenn ein Dritter den Benutzer überbietet, wird das aktuelle Gebot schrittweise erhöht, bis ein Dritter das Maximalgebot überbietet. Ein Maximalgebot kann vom Benutzer zwischenzeitlich nur dann ausgeschaltet werden, wenn er ein Festgebot abgibt, das in dem Moment das höchste Gebot ist.
9.4 Ein Kaufvertrag über ein oder mehrere Lose kommt erst durch die Zuweisung zustande. Zuweisung erfolgt in der regel an den Benutzer der das Höchste Gebot gemacht hat. Durch die Anwendung von den Bestimmungen in Artikel 9.1, durch Zuweisungsbedingungen die aufgenommen sind in den Spezifische Online-Auktionsbedingungen oder wegen andere Gründen zur Beurteilung von Industrial Auctions, kan stattdessen Zugewiesen werden an einem anderen Benutzer dann der Benutzer mit dem höchsten Gebot.
9.5 Der Käufer wird innerhalb 48 Stunden nach Schliesung der Auktion, zumindest so bald wie möglich (Samstag, Sonntag und Feiertage werden nicht gezählt) im Namen des Verkäufer per E-mail über den zustande gekommenen Kaufvertrag informiert (Zuweisung). Indem der Benutzer keinen Email bekommt innerhalb den genannten Termin, bedeutet dass das sein Gebot nicht ist Zugewiesen. Industrial Auctions hat das Recht nicht zuzuweisen oder unter aufschiebenden Bedingungen zuzuweisen.
9.6 Das Risiko von dem Los geht vom Verkäufer auf dem Käufer in dem Moment der Zuweisung. Der Verkäufer ist zu dem Moment der Zuweisung verpflichtet die Gegenstände gut zu versichern gegen Brand-, Explosions- und Wasserschaden und gegen Diebstahl. Der Verkäufer ist verpflichtet eine Haftungs- und Schadensversicherung abzuschlieβen. Die Policen und die Beweise der Prämienzahlungen von diesen Versicherungen muss der Verkäufer auf Wunsch liefern an Industrial Auctions.
9.7 Eine Auktion kann im Namen und für Rechnung des Verkäufers erfolgen. Industrial Auctions ist nicht Vertragspartei eines mit Zuweisung zustande gekommenen Kaufvertrages, sondern vermittelt nur den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Der Käufer und der Verkäufer stimmen zu, das Industrial Auctions, bei Interessenkonflikten, beide Parteien vertritt.
9.8 Im Fall einer Zwangsversteigerung wird dies in den Spezifische Online-Auktionsbedingungen erwähnt.
9.9 Im Fall das ein Kurator Verkäufer ist in seiner Eigenschaft als Kurator, ist artikel 7:19 des “Burgerlijk Wetboek” zutreffend.
9.10 Im Fall einer Zwangsversteigerung findet die Auktion in Anwesenheit eines Notars oder Gerichtsvollzieher statt.

Artikel 10. Bürgschaften, Ansprüche und Haftungsausschlüsse
10.1 Industrial Auctions verkauft Produkte von Drittanbietern, für Dritte. Der Käufer und der Verkäufer erkennen an, dass Industrial Auctions, der Zustand der zu verkaufenden Waren, nicht bekannt ist. Industrial Auctions und/oder Verkäufer, geben keinerlei Garantie, auf die angebotene Lose und auf mögliche Ansprüche Dritter. Der Käufer verzichtet auf alle Rechte, die nach vorherrschendem Recht nicht übertragbar sind.
10.2 Die Lose werden in dem Zustand, in dem sie zum Zeitpunkt der Zuweisung mit allen ihren möglichen Defekten, Nutzen und Lasten vorhanden sind, verkauft. Industrial Auctions und/oder der Verkäufer geben keine Entschädigung für sichtbare oder verborgene Mängel oder Garantie im Zusammenhang mit Vollständigkeit, Anzahl, Funktion, Brauchbarkeit, Verkaufbarkeit, das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Rechten oder Ansprüchen von Dritten und/oder der Möglichkeit der Übertragung an Dritte. Auf Mängel, gleich welcher Art, enttäuschende Erwartungen des Käufers und/oder Dritter besteht keinerlei Anspruch auf Schadensersatz und/oder Verrechnung und/oder Suspension. Vom Käufer ist zu erwarten, dass er die von ihm gekauften Lose, vorher sorfältig untersucht hat.
10.3 Wenn in Bezug auf die Lose, Besitzansprüche Dritter, Rechte auf geistiges Eigentum und/oder andere Rechte Dritter, bestehen, muss der Käufer sich Verpflichten, diese Ansprüche anzuerkennen oder anderweitig entsprechende Vereinbarungen mit diesen Parteien zu machen.
10.4 Der Verkäufer entschädigt Industrial Auctions für jedem Anspruch von Dritten. Der Käufer entschädigt Industrial Auctions und/oder den Verkäufer gegenüber jedem Anspruch von Dritten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

Artikel 11. Pflichten des Käufers
11.1 Der Käufer hat die Verpflichtung innerhalb von 3 Tagen (Samstag, Sonntag und Feiertage nicht eingeschlossen) nach Zuweisung der Kaufpreis auf ein von Industrial Auctions benanntes Konto zu überweisen. Zahlung ist in Euros oder in der von Industrial Auctions vorgegeschriebener Währung .
11.2 Der Käufer ist nicht zur Verrechnung oder zum Aufschub berechtigt.
11.3 Käufer ist verpflichtet, auf Wunsch eine Sicherheit vorzulegen, (Bankgarantie und/oder eine Bürgschaft). Desweiteren gewährt Käufer eine unwiderrufliche Vollmacht an Industrial Auctions, die Rechte auf diese Garantie oder Bürgschaft, auf Industrial Auctions, während und nach der Auslieferung, zu übertragen. Der Käufer erklärt sein Einverständniss.
11.4 Bei zur späte Zahlung des Kaufpreises werden dem Käufer von Industrial Auctions, 15% vom Kaufpreis berechnet, d.h. einen festen Betrag für Erhebungskosten und/oder außergerichtlichen Kosten, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag, erhöht mit 3% pro Jahr, mit Wirkung ab dem Datum, an dem die Zahlung erfolgen sollte, bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung.
11.5 Eine Zahlungspflicht kann nur vom Schuldner (Käufer) / Nutzer erfüllt werden. Daher kann ein Dritter die Zahlungsverpflichtungen des Käufers oder Nutzers nicht nachkommen. 
Industrial Auctions ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, von Dritten erhaltene Beträge zurückzuzahlen und wird durch die Einbehaltung dieser Beträge nicht ungerechtfertigt bereichert. Industrial Auctions ist jedoch nicht verpflichtet, Zahlungen von Dritten entgegenzunehmen. Zahlungen Dritter gelten nicht als Zahlung eines Kaufpreises oder einer Zahlungsverpflichtung des Käufers oder Nutzers.

Artikel 12. Besichtigungstage, Auktionstagen, Tage von Ablieferung
12.1 Der Verkäufer und/oder Industrial Auctions können Besichtigungstage und Liefertage organisieren. Die Parteien erkennen an, das Industrial Auctions keinen Einfluss hat über die Lage oder die Bedingungen in welchen die Besichtigungstage und Liefertage organisiert werden. Dafür kann Sie auch keinen Haftung übernehmen. Derjenige der zur Besichtigungstagen oder am Tag der Ablieferung, Gebäude und/oder Grundstücke betritt, tut dies auf eigenes Risiko. Jeder ist verpflichtet, die Anweisungen von Industrial Auctions und/oder die durch Industrial Auctions eingeshalteten Personen zu befolgen. Der Verkäufer sowie Industrial Auctions übernehmen für Schäden in Folge des Betretens der Gebäude und Grundstücke grundsätzlich keine Haftung.

Artikel 13. Ablieferung
13.1 Sobald der Käufer alle seine Zahlungsverpflichtungen getroffen hat, kann der Käufer an den durch Industrial Auctions festgelegten Terminen und Orten, seine Los(e) gegen Vorlage eines gültigen Ausweises abholen. Die Lieferung erfolgt komplett zu Lasten und Risiko des Käufers. Der Käufer ist zum abholen der Los(e), an den angegebenen Terminen verpflichtet, so wie in den Spezifischen Online-Auktionsbedingungen angegebenen Terminen. Industrial Auctions kann aus technischen Gründen bestimmen, dass ein bestimmtes Los erst nach Ablieferung anderer Lose abgeholt werden kann.
13.2 Vor Lieferung bestätigt der Käufer, das Waren vollständig untersucht zu haben und die gekauften Waren sich in gleichen Zustand befindet, wie beim Kauf. Nach Ablieferung kann der Kaufvertrag nicht vom Käufer aufgelöst oder zerstört werden. Rohre, Kabel und/oder andere Verbindungen die sich an den gekauften Waren befinden, sind nur biss zum ersten Ventil, Beschlag oder die angebrachte Markierung, Teil der gekauften Waren, es sei denn dass das Gesetz anderes bestimmt oder wenn Industrial Auctions ausdrücklich anderes angegeben hat.
13.3 Wenn sich herausstellt, dass ein Los nicht geleifert werden kann, wegen Ansprüchen von Dritten oder wegen der Tatsache, dass die Lieferung, nicht Akzeptabele Schäden an Gebäuden oder Grundstücke verursacht, worin/worauf sich die Ware befindet oder andererseits die Lieferung beschwerlich sein sollte ( zur beurteilung von Industrial Auctions), ist Industrial Auctions berechtigt den Kaufvertrag aufzulösen. Diese Auflösung geschieht durch Email und/oder Einschreibebrief an den Käufer, an die vom Käufer angegebene Adresse. Industrial Auctions und/oder der Verkäufer sind dann nicht mehr gebunden und zur Rückzahlung der von Käufer bezahlte Beträgen verpflichtet.
13.4 Der Käufer, dessen Los(e) die Abholung anderer Lose behindert/n, ist verpflichtet, unverzüglich nach einer Email und/oder einem Anschreiben seitens Industrial Auctions an der vom Käufer angegebenen Adresse, dafür zu sorgen, dass diese Lose abgeholt werden. Geschieht das nicht, ist Industrial Auctions berechtigt, die Abholung und eventuelle Aufbewahrung auf Rechnung und Gefahr des Käufers, von Dritten vornehmen zu lassen.
13.5 Das Eigentum der Lose geht nach Lieferung auf den Käufer über, jedoch erst nachdem der Käufer allen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist (und der Verkäufer oder andere Dritte Zustimmung gegeben haben). Ab der Zuweisung ist Käufer verpflichtet die Waren ordnungsgemäß gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschaden und Diebstahl zu versichern und den Beweis der Zahlung der Prämien für diese Versicherung nach Aufforderung Industrial Auctions, vorzulegen. Der Käufer ist gehalten die Rechte von Dritten zu respektieren.

Artikel 14. Auflösung
14.1 Wenn der Käufer einer Verpflichtung nicht nachkommt, insbesondere: -der Kaufpreis nicht rechtzeitig bzw. vollständig bezahlt wird; - die Lose nicht rechtzeitig abgeholt werden, und/oder die für die Ablieferung benötigten Informationen nicht verschafft werden, dann tritt automatisch Verzug ein, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich wäre. Industrial Auctions ist dann berechtigt, den Kaufvertrag im Namen des Verkäufers zu annulieren. In dem Fall steht es Industrial Auctions frei, die Lose einem anderen Bieter zuzuteilen, ohne dass Industrial Auctions und/oder der Verkäufer (schaden) ersatzpflichtig wären.
14.2 Im Fall einer Vertragsauflösung seitens des Käufers, im Sinne von Artikel 14.1, kann Industrial Auctions, neben dem Aufgeld, einen festgelegten Betrag von 25% des Kaufpreises zur Deckung von Verwaltung-, Lagerung-, Versicherung- und Transportkosten, usw. verlangen, unvermindert des Rechts von Industrial Auctions und/oder der Verkäufer die volle Schadensvergütung zu verlangen.
14.3 Produkte und Waren werden nicht an (juristische) Personen in Länder geliefert, die auf der EU- und/oder OFAC-Sanktionsliste oder anderen Sanktionslisten aufgeführt sind oder erscheinen werden. Wenn sich vor der Lieferung herausstellt, dass der Käufer eine Ware für den Handel mit oder die Lieferung in ein Land oder einen Kunden in einem Land gekauft hat, das auf die EU- und/oder OFAC-Sanktionsliste oder eine andere Sanktionsliste gesetzt wurde, ist dies Grund für eine Auflösung des Kaufs.

Artikel 15. Haftung
15.1 Industrial Auctions arbeitet in Standorte, welche nicht ihrer Kontrolle unterliegen, mit Dingen, die sich nicht in ihrem Besitz befinden. Industrial Auctions hat daher ihre Haftung zu begrenzen, da sie selbst nicht in der Lage ist, die Risiken zu begrenzen. Die Standorte, die Auktionen, IT-Umgebung und die versteigerten Waren hat sie selbst nicht unter Kontrolle. Die Haftung von Industrial Auctions (wenn und falls nach Anwendung der übrigen Bestimmungen aus diesen Allgemeine Bedingungen) ist zu jeder Zeit und in allen Fällen nur auf den Betrag beschränkt, welchen die Haftversicherung von Industrial Auctions abdeckt. In dem Fall das Industrial Auctions nicht versichert ist, der Versicherer keine Deckung bietet oder aus welchem Grund auch immer, keine Auszahlung stattfindet, ist die Haftung von Industrial Auctions in jedem fall auf € 5.000,00 beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Industrial Auctions.
15.2 Industrial Auctions haftet nicht für indirekte Folgeschäden. Entschädigung von Folgeschäden sind zu jeder Zeit und in allen Fällen ausgeschlossen. Auch Folgeschäden wie entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von (Geschäfts-) Unterbrechung, Verlust von Firmenwert, Verlust von Daten und dergleichen, sind ausgeschlossen. Ferner ist jede Haftung von Industrial Auctions in Zusammenhang mit Mängeln an dem/n Los(en) oder mit Bezug auf (angebliche) Rechtsverletzungen von (dem intellektuellen Eigentum von) Dritten ausgeschlossen. Der Käufer erklärt, mögliche Rechte (von intellektuellen Eigentum) Dritter, anzuerkennen.
15.3 Industrial Auctions und/oder Verkäufer haften nicht für:
- Schäden an Personen oder Sachen oder Sachen durch die schliessung des Kaufvertrags oder verursacht durch die Lieferung;
- Schäden verursacht an, durch oder im zusammenhang mit den gekauften Losen, (inklusive dem Verlusst des Loses);
- Sichtbare oder unsichtbare Mängel. Der Käufer ist zur Untersuchung der Lose verpflichtet. Der Käufer trägt die Folgen für diese Mängel;
- Schäden durch umweltschädliche Stoffe, welche sich in oder auf den erworbenen Lose befinden;
- Schäden durch Computerstörungen (sowohl in Bezug auf Hardware, Software, Viren, Dateien wie Internet alles im weitesten sinne des Wortes);
- Schäden in Folge mangelnder Zuständigkeit des Verkäufers oder Rechte von Dritten, welche zu Schäden für den Käufer führen;
15.4 Beim Einschalten von Dritten wird Industrial Auctions stets mit der nötigen Sorgfalt vorgehen. Industrial Auctions ist allerdings nicht für eventuelle Unzulänglichkeiten dieser Dritten haftbar. Käufer und Verkäufer verbürgen Industrial Auctions davor.
15.5 Das Klagerecht des Käufers oder Verkäufers verfällt zwei Monate nach der Lieferung, unvermindert art. 6:89 BW.


Artikel 16. Anwendbares Recht
16.1 Auf alle Vereinbarungen zwischen Industrial Auctions und dritter ist nur das niederländische Recht anwendbar.
16.2 Der niederländische Text der Allgemeinen Bedingungen ist der Originaltext. Falls die Allgemeinen Bedingungen in mehreren Sprachen erscheinen, ist daher bei Unklarheiten oder Widersprüchen der niederländische Text maßgeblich.
16.3 Für Streitigkeit, ist der Richter im Bezirk Oost-Brabant zuständig.